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   LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16   

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https://dejure.org/2017,30594
LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16 (https://dejure.org/2017,30594)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - 1 Sa 49/16 (https://dejure.org/2017,30594)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 1 Sa 49/16 (https://dejure.org/2017,30594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 16 BetrAVG, § 77 BetrVG
    Erhöhung einer Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung und Verstoß gegen die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; BetrVG § 77; BGB § 315
    Erhöhung einer Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 258
    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
    Die Betriebsparteien haben bei Schaffung betrieblicher Regelungen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zu beachten (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).

    Dabei dürfen sie unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).

  • ArbG Hamburg, 13.10.2016 - 12 Ca 93/16

    Unwirksame Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2016 (12 Ca 93/16) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2016, Az. 12 Ca 93/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016, 3 AZR 272/15; juris).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2015, 3 AZR 267/14; juris).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
    Dass die Schuldnerin, die die Zinsen durch mangelnde Zahlung veranlasst hat, dadurch mehr belastet wird als durch eine Angabe in Prozentpunkten, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 1. Oktober 2002, 9 AZR 215/01, AP Nr. 37 zu § 253 ZPO = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 157).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
    Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96; juris).
  • LAG Hamburg, 15.11.2017 - 6 Sa 11/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung an veränderte wirtschaftliche

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 88/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 96/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 15.11.2017 - 2 Sa 37/17

    Betriebliche Altersversorgung - Veränderung einer aufgrund Betriebsvereinbarung

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 16.08.2017 - 3 Sa 102/16

    Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Sa 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 94/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) an.
  • LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 98/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 16.08.2017 - 3 Sa 103/16

    Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Sa 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 89/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 06.12.2017 - 2 Sa 20/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Rentenanpassung -

    Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
  • LAG Hamburg, 15.03.2018 - 3 Sa 93/17
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