Rechtsprechung
LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 16 BetrAVG, § 77 BetrVG
Erhöhung einer Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung und Verstoß gegen die ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16; BetrVG § 77; BGB § 315
Erhöhung einer Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - rechtsportal.de
ZPO § 258
Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 13.10.2016 - 12 Ca 93/16
- LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 360/17
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung
Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
Die Betriebsparteien haben bei Schaffung betrieblicher Regelungen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zu beachten (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).Dabei dürfen sie unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).
- ArbG Hamburg, 13.10.2016 - 12 Ca 93/16
Unwirksame Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage
Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2016 (12 Ca 93/16) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2016, Az. 12 Ca 93/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15
Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals
Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016, 3 AZR 272/15; juris).
- BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14
Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von …
Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2015, 3 AZR 267/14; juris). - BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01
Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
Dass die Schuldnerin, die die Zinsen durch mangelnde Zahlung veranlasst hat, dadurch mehr belastet wird als durch eine Angabe in Prozentpunkten, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 1. Oktober 2002, 9 AZR 215/01, AP Nr. 37 zu § 253 ZPO = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 157). - BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96
Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub
Auszug aus LAG Hamburg, 13.07.2017 - 1 Sa 49/16
Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96; juris).
- LAG Hamburg, 15.11.2017 - 6 Sa 11/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung an veränderte wirtschaftliche …
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 88/16
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 96/16
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an.
- LAG Hamburg, 15.11.2017 - 2 Sa 37/17
Betriebliche Altersversorgung - Veränderung einer aufgrund Betriebsvereinbarung …
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 16.08.2017 - 3 Sa 102/16
Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - …
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Sa 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 94/16
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) an. - LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 98/16
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 16.08.2017 - 3 Sa 103/16
Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - …
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Sa 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 12.07.2017 - 6 Sa 89/16
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 06.12.2017 - 2 Sa 20/17
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Rentenanpassung - …
Die Kammer schließt sich den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Az. 7 Ca 102/16) und der 1. Kammer des Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 13. Juli 2017 (Az. 1 Sa 49/16) im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung an. - LAG Hamburg, 15.03.2018 - 3 Sa 93/17